Paragraph 55
In den kommenden Wochen werden zahlreiche Nachholspiele auch in der Woche durchgeführt.
Immer wieder stolpern Vereine über die Einschränkungen für den Einsatz von Spielern in unteren Mannschaften.
Die Vorschriften dafür sind im Paragraph 55 der Spielordnung festgelegt.
Den Wortlaut des §55 und ein paar Erläuterungen finden Sie hier
Ein “Spieltag” geht von Montag - Donnerstag und von Freitag - Sonntag. Bei der Schutzfrist sind 2 komplette Kalendertage gemeint, nicht 48 Stunden.
Seit 1.1.2013 wird bei einer roten Karte im Herren-, Altherren- und Frauenbereich vom SR der Spielerpass nicht mehr eingezogen.
