Änderung im Passwesen
Die Pass-Stelle des SHFV weist auf folgende Neuerung hin:
Dem bei der Pass-Stelle des SHFV eingehenden Antrag auf erstmalige Erteilung einer Spielerlaubnis im Seniorenbereich ist ab dem 01. Juli 2006 eine Kopie der Geburtsurkunde bzw. des Personalausweises des um Spielrecht ersuchenden Spielers beizufügen! Diese Kopie verbleibt dann bei der Pass-Stelle des SHFV.
Sollten ab dem 01.07.2006 dennoch Anträge ohne entsprechende Kopie bei der Pass-Stelle des SHFV eingehen, so werden diese unbearbeitet an den Antrag stellenden Verein zurückgeschickt.
